Kindergeld - Rechtanwalt Dr. Peter Roos

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Strafverfahren Kindergeld

Kindergeld wird seit dem 1.1.1996 als einkommensteuerliche Förderung der Familie durch eine Sozialzwecknorm gewährt. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in den §§ 62-78 EStG. Wer der Familienkasse hinsichtlich der Voraussetzungen für den Bezug von Kindergeld unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder sie pflichtwidrig über insoweit erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt, macht sich gemäß § 68 EStG, § 370 Abs. 1,2 AO strafbar. Es handelt sich gemäß § 369 Abs. 1 S.1 AO um eine Steuerstraftat.

Die in die Arbeitsämter der Bundesagentur für Arbeit eingegliederten Familienkassen, die das Kindergeld gemäß § 70 EStG auszahlen, sind gemäß § 6 AO Finanzbehörde. Neben der Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes haben die Familienkassen ebenso wie die Finanzämter für Steuerstrafsachen (StraBuStellen) auch die Funktion einer Ermittlungsbehörde. Sie sind damit nicht nur für die Auszahlung des Kindergeldes zuständig, sondern auch für die Verfolgung von Straftaten, die durch den unberechtigten Bezug von Kindergeld begangen werden können.
Solche Strafverfahren sind bei den zuständigen Amtsgerichten in großer Zahl anhängig. Anwaltliche Hilfe muss hier möglichst frühzeitig in Anspruch genommen werden, weil nicht selten gar keine Straftat vorliegt und sich der Laie im Dschungel der Vorschriften verirrt. Die Betroffenen geraten in das Räderwerk der Justiz, weil sie es z.B. mangels ausreichender Sprachkenntnisse  unterlassen haben, ihre persönlichen Verhältnisse darzulegen, die entgegen der Ansicht der Familienkassen sehr wohl zum Kindergeldbezug berechtigen.

Als Richter am Amtsgericht Düsseldorf  habe ich zwischen 1997 und 2012 eine Vielzahl solcher Fälle entschieden und die Probleme der Angeklagten kennengelernt. Seit dem Jahre 2012 arbeite ich als Rechtsanwalt und kann meine Spezialkenntnisse für die Mandanten einsetzen. Darüber hinaus habe ich nach dem Ausscheiden aus dem Richteramt meine theoretischen Kenntnisse des Steuerstrafrechts und auch der Kindergeldsachen durch eine Promotion bei einem der führenden Steuerstrafrechtler in Deutschland, Prof. Joecks aus Greifswald (Joecks / Jäger / Randt) , zum Thema „Der Steuerstrafprozess beim Amtsgericht“  weiter vertieft.
In meiner Kanzlei erfolgt deshalb eine fundierte, individuelle und punktgenaue Betreuung in einschlägigen Fällen.


Autor: Rechtsanwalt Dr. Peter Roos, Richter a. D.
 
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